BESTIMMUNGEN

 

Die Ferienwohnung wird für die bei der Buchung angegebene Personenzahl vermietet. Für jede Person mehr wird ein Zuschlag verlangt.

 

Die Ferienwohnung gilt als reserviert, sobald der Gast die Anzahlung geleistet hat (30% Mietpreises). Bei einer Absage seitens des Gastes kann der Inhaber einen Teil der Anzahlung zurückbehalten: 30% bei Rücktritt mindestens 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn, 50% bei Rücktritt mindestens 40 Tage vorher, keine Rückerstattung bei einer Absage nach diesem Termin.

 

Die Miete für die vereinbarte Aufenthaltsperiode ist bei der Ankunft des Gastesund der Schlüsselübergabe zu entrichten.

 

Der Wohnungsbesitzer kann eine Kaution bis € 100,00 verlagen, die dem Gast bei der Abreise und nach der erfolgten Wohnungskontrolle zurückerstattet wird.

 

Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreisetag ab 17 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr verlassen warden, damit die Reinigung und die Ǘbergabe an die nächsten Gäste vorgenommen warden können.

 

Bei der Ankunft sind dem Wohnungsinhaber die Personalausweise aller Gäste zu übergeben, einschliesslich der Minderjährigen.

 

Die verspätete Übernahme der Ferienwohnung seitens des Gastes gibt diesem nicht das Recht, den Aufenthalt über den vereinbarten Termin hinaus zu verlängern oder für die nicht genossene Aufenthaltsperiode eine Rückerstattung der vereinbarten Miete zu verlangen. Gleichermassen hat der Gast bei einer vorzeitigen Abreise kein Recht auf eine Rückerstattung für die nicht genossenen Aufenthaltstage. Ist für die Ferienwohnung eine Anzahlung geleistet worden, so muss der Wohnungsbesitzer das Appartement bis un 10 Uhr am Tag nach dem vereinbarten Anreisetag verfügbar halten. Die Reservierung ohne Anzahlung gilt, sofern nicht anders vereinbart, bis 18 Uhr an dem für die Anreise vorgesehenen Tag.

 

Am Ende des Aufenthalts ist die Ferienwohnung sauber und im selben Zustand, in dem der Gast sie vorgefunden hat, zurückzuerstatten. Anderenfalls gehen enentuelle Kosten zu Lasten des Gastes.

 

Für alle Fragen, die in der vorliegenden Ordnung nicht ausdrücklich erwähnt warden, wird auf die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und der gültigen Gesetze des Sektors verwiesen.