BESTIMMUNGEN
Die Ferienwohnung wird für die bei der Buchung
angegebene Personenzahl vermietet. Für jede Person mehr wird ein Zuschlag
verlangt.
Die Ferienwohnung gilt als reserviert, sobald
der Gast die Anzahlung geleistet hat (30% Mietpreises). Bei einer Absage
seitens des Gastes kann der Inhaber einen Teil der Anzahlung zurückbehalten:
30% bei Rücktritt mindestens 60 Tage vor Aufenthaltsbeginn, 50% bei Rücktritt
mindestens 40 Tage vorher, keine Rückerstattung bei einer Absage nach diesem
Termin.
Die Miete für die vereinbarte
Aufenthaltsperiode ist bei der Ankunft des Gastesund der Schlüsselübergabe zu
entrichten.
Der Wohnungsbesitzer kann eine Kaution bis €
100,00 verlagen, die dem Gast bei der Abreise und nach der erfolgten
Wohnungskontrolle zurückerstattet wird.
Die Ferienwohnung steht den Gästen am
Anreisetag ab 17 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr
verlassen warden, damit die Reinigung und die Ǘbergabe an die nächsten
Gäste vorgenommen warden können.
Bei der Ankunft sind dem Wohnungsinhaber die
Personalausweise aller Gäste zu übergeben, einschliesslich der Minderjährigen.
Die verspätete Übernahme der Ferienwohnung
seitens des Gastes gibt diesem nicht das Recht, den Aufenthalt über den
vereinbarten Termin hinaus zu verlängern oder für die nicht genossene
Aufenthaltsperiode eine Rückerstattung der vereinbarten Miete zu verlangen.
Gleichermassen hat der Gast bei einer vorzeitigen Abreise kein Recht auf eine Rückerstattung
für die nicht genossenen Aufenthaltstage. Ist für die Ferienwohnung eine
Anzahlung geleistet worden, so muss der Wohnungsbesitzer das Appartement bis un
10 Uhr am Tag nach dem vereinbarten Anreisetag verfügbar halten. Die
Reservierung ohne Anzahlung gilt, sofern nicht anders vereinbart, bis 18 Uhr an
dem für die Anreise vorgesehenen Tag.
Am Ende des Aufenthalts ist die Ferienwohnung
sauber und im selben Zustand, in dem der Gast sie vorgefunden hat, zurückzuerstatten.
Anderenfalls gehen enentuelle Kosten zu Lasten des Gastes.
Für alle Fragen, die in der vorliegenden
Ordnung nicht ausdrücklich erwähnt warden, wird auf die Bestimmungen des bürgerlichen
Gesetzbuches und der gültigen Gesetze des Sektors verwiesen.